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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Kreisverkehrswacht Lippe e.V. / Sicherheitstrainingsplatz in Lippe e.V.

Die Anmeldung erfolgt bei Einzelteilnehmern durch online-Anmeldung, bei Firmen durch fristgerechte Rücksendung des Vertrages an die Kreisverkehrswacht Lippe e.V., Auguste-Bracht-Weg 1, 32758 Detmold, per Post oder per e-mail. Anmeldungen von Versicherten der Lippischen Landes-Brandversicherung mit anschließender Bezuschussung (nur Einzelteilnehmer) erfolgen ebenfalls online über unsere Internetseite. Firmenkunden zahlen bei Rechnungslegung und/oder durch Formulare der Berufsgenossenschaften bzw. deren Trainingscards, Gutscheine, Kostenübernahmeerklärungen etc. Einzelteilnehmer bezahlen im Voraus durch umgehende Überweisung der z. Zt. geltenden Teilnehmergebühr – spätestens 5 Tage nach der Anmeldung. Anmeldungen sind verbindlich.
Bei Absage der Teilnahme von der Anmeldung bis 22 Tage vor dem Trainingstag berechnet der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Gesamtgebühr. Bei Absage innerhalb 21 bis 14 Tage vor Trainingstag werden 50 % der gesamten Kursgebühr fällig, bei Absage innerhalb 13 bis 6 Tage vor Trainingstag werden 75 %, bei Absage ab 5 – 0 Tage vor Trainingstag 100 % der Gesamtgebühr berechnet, wenn keine Ersatzperson gestellt wird. Bei der Ersatzperson ist vor dem Trainingstag zu klären, ob er eine Bezuschussung über eine Berufsgenossenschaft erhält. Liegt eine Bezuschussung einer Berufsgenossenschaft vor und/oder ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer erscheint am Trainingstag – unabhängig von der Begründung – nicht, wird die volle Kursgebühr dem Teilnehmer bzw. seiner Firma in Rechnung gestellt. Eine Erstattung der Kursgebühr ist nicht möglich, auch kann der Teilnehmer hieraus keine weiteren Ansprüche, wie z. B. Regress, geltend machen.
Der Veranstalter behält sich bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, ausgeschriebene Kurse (auch kurzfristig) abzusagen. Der Veranstalter behält sich vor, Kurse bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände (z.B. starker Schneefall, Glatteis, Frost, höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Moderators/der Moderatorin) abzusagen, bzw. begonnene Kurse abzubrechen. Bei Absage des Kurses durch den Veranstalter werden bereits eingezahlte Gebühren auf den nächstfolgenden oder einen späteren Kurs verrechnet. Verzichtet ein Teilnehmer jedoch auf die Teilnahme an einem weiteren Kurs, werden ihm bereits eingezahlte Gebühren ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinaus können gegen den Veranstalter keine weiteren Ansprüche, wie z. B. Regress, geltend gemacht werden.
Die für das beim Training genutzte eigene Fahrzeug bestehende Versicherung bleibt voll gültig. Seitens des Veranstalters wird grundsätzlich eine zusätzliche Veranstalter-Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung des Teilnehmers abgeschlossen. Diese tritt allerdings nur für Schäden, die direkt durch Trainingsinhalte entstanden sind ein. Den Weisungen der Moderatoren ist streng Folge zu leisten. Die Teilnahme am Sicherheitstraining erfolgt auf eigene Gefahr – auch bei Fahrten mit dem Motorrad-Schräglagentrainer beim Motorrad-Sicherheitstraining. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe der Kursanmeldung damit einverstanden, und verzichtet darauf, für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, sowie deren Mitarbeitern geltend zu machen, soweit Ansprüche durch die Veranstalter-Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind.
Ansprüche und Rechte des Teilnehmers wegen mangelhafter Durchführung des Trainings sind ausgeschlossen. Hiervon sind ausgenommen Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wenn der Veranstalter die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Eine Pflichtverletzung des Veranstalters steht die eines Moderators/einer Moderatorin bzw. Erfüllungsgehilfen gleich. Im Falle fahrlässigen Handelns des Veranstalters bzw. eines Moderators/einer Moderatorin bzw. Erfüllungsgehilfen werden entsprechende Ansprüche des Teilnehmers durch die Veranstalter-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Die vertraglichen Leistungen ergeben sich nach den DVR-Richtlinien aus dem Programm „ Das Pkw Sicherheitstraining / das Motorrad Sicherheitstraining / das Eco-Training der Verkehrswacht / das Transporter-Sicherheitsprogramm / das LKW-Sicherheitsprogramm / das KOM-Sicherheitsprogramm“. Der Teilnehmer wird ggfs. im Rahmen der Veranstaltung mit Funkgeräten versehen, die im Eigentum des Veranstalters stehen. Er hat die Funkgeräte pfleglich zu behandeln. Im Falle schuldhafter Beschädigung bzw. Zerstörung des Funkgerätes behält sich der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen vor, gegenüber dem Teilnehmer Schadenersatzansprüche zu erheben. Bei Spezialkursen wird der Leistungsumfang bei Anmeldung mit einem Sprecher der Gruppe vereinbart. Der Veranstalter behält sich bei plötzlich eintretenden schlechten Trainingsbedingungen (Schneefall, Eisglätte) vor, das Programm abzuändern oder den Kurs aus Sicherheitsgründen abzubrechen. Bei Abbruch des Kurses durch den Veranstalter kann der Teilnehmer den Kurs innerhalb eines Jahres kostenlos wiederholen. Bei Programmänderung besteht kein Anspruch auf Nachschulung oder Kurswiederholung.

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.