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Der Schulweg birgt viele Gefahren

Schulanfang: Die Kreisverkehrswacht bittet die Autofahrer um Rücksicht und stattet i-Männchen mit Leuchtbändern aus. Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule bringen, gibt es besondere Regeln für den Versicherungsschutz

VON ASTRID SEWING
Blomberg/Kreis Lippe. Zum Schulstart müssen Eltern an vieles denken. Nicht nur an die eigentlichen Schulsachen. Und dann ist da die Frage, wie die Kinder zum Unterricht kom­men. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Schirmher­rin der Aktion „Brems Dich! Schule hat „begonnen“ der Kreisverkehrswacht, ermun­tert die Eltern dazu, auf das „Eltern-Taxi“ zu verzichten. In Blomberg holten sich Väter und Mütter Eltern die Infor­mationen aus erster Hand.

Eingeschult werden in die­sen Tagen gut 3000 Kinder im gesamten Kreisgebiet. ,,Zuviel, als dass wir alle direkt errei­chen können“, sagte Friederi­ke Saueressig von der Ver­kehrswacht beim Ortstermin in Blomberg. An der Grundschule am Weinberg waren die freiwil­ligen der Wacht daher stell­vertretend für alle lippischen Schulen im Einsatz. Die Erst­klässler bekamen hier kleine Leuchtarmbänder für ihren Weg sowie ein kleines Heft, in dem ihnen Käptn Blaubär er­klärt, wie sie sicher zur Schule kommen.

Der Schulweg: Eltern, die ihr Kind auf dem Rad begleiten, sollten immer vorneweg fahren und nicht hinter dem Kind“, sagt Gerhard Hanke, Trainer der Kreisverkehrs­wacht. Grundsätzlich könnten die Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind mit dem Rad fährt. Allerdings rät der Experte, dies sehr kritisch zu hinterfragen. „Kinder, die ohne Begleitung fahren, verhalten sich anders. In den Klassen wird das trainiert, und das sollte man ab­warten.“ Der Bürgersteig: Kinder bis zum vollendeten achten Le­bensjahr müssen auf dem Bür­gersteig fahren, bis zum 10. Le­bensjahr ist es erlaubt. ,,Gibt es nur einen Seitenstreifen auf der Fahrbahn, würde ich es mei­nem Kind nicht erlauben, al­lein mit dem Rad zu fahren – das müssen die Eltern abwä­gen und bedenken, dass Kin­der eben anders reagieren und vielleicht mal einen Schlenker einbauen“, sagt Hanke. Die Versicherung: Alle Kinder sind auf dem Weg zur Schule und zurück gesetzlich unfall­versichert – egal, ob sie zu Fuß gehen, mit dem Rad fahren, im öffentlichen Bus unterwegs sind oder mit dem Auto gebracht werden. Bei Unfällen mit dem Schulbus haftet allerdings der private Busunter­nehmer. Die Ausnahme: Macht das Kind einen Umweg, weil es sich zum Beispiel mit einem Freund verabredet hat, um die Haus­aufgaben zu machen, dann springt nicht die gesetzliche Unfallversicherung ein, sondern die Krankenkasse. Sie deckt nur die Behandlungskosten ab, die gesetzliche Unfallversicherung hingegen zahlt zum Beispiel bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente. Die Aufsichtspflicht: Während des Schulweges sind Eltern nicht von ihrer Aufsichts­pflicht entbunden. Wurde ein Kind einmal begleitet und auf die Gefahren aufmerksam ge­macht, gilt die Aufsichtspflicht als erfüllt. Das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Kind selbst einen Unfall verursacht. Ist es jünger ist als zehn Jahre, kann es nicht haftbar gemacht werden – vorausgesetzt, die Eltern sind ihrer Aufsichts­pflicht nachgekommen. Sind die Kinder älter als zehn Jahre, müssen die Eltern als gesetzli­che Vertreter für die Schäden aufkommen. ,,Jede Familie braucht unbedingt eine priva­te. Haftpflichtversicherung“, sagt Gerhard Hanke, Trainer der Kreisverkehrswacht. Im Unterricht Während des Unterrichts in der Schule greift der gesetzliche Unfallschutz. Verletzt sich ein Kind etwa während der Sportstunde, kommt die gesetzliche Unfall­versicherung für die Kosten der Behandlung und für eventu­elle Reha-Maßnahmen oder gar Rentenansprüche auf. Das gilt auch bei Klassenfahrten oder Wandertagen.

Aufregender Tag: Karsten Seefeldt und Friederike Saueressig von der lippischen Verkehrswacht sind nach Blomberg gekommen und nutzen die Einschulung, um die Erstklässler und deren Eltern zu informieren.