Der Schulweg birgt viele Gefahren
Schulanfang: Die Kreisverkehrswacht bittet die Autofahrer um Rücksicht und stattet i-Männchen mit Leuchtbändern aus. Wenn Eltern ihre Kinder zur Schule bringen, gibt es besondere Regeln für den Versicherungsschutz
VON ASTRID SEWING
Blomberg/Kreis Lippe. Zum Schulstart müssen Eltern an vieles denken. Nicht nur an die eigentlichen Schulsachen. Und dann ist da die Frage, wie die Kinder zum Unterricht kommen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Schirmherrin der Aktion „Brems Dich! Schule hat „begonnen“ der Kreisverkehrswacht, ermuntert die Eltern dazu, auf das „Eltern-Taxi“ zu verzichten. In Blomberg holten sich Väter und Mütter Eltern die Informationen aus erster Hand.
Eingeschult werden in diesen Tagen gut 3000 Kinder im gesamten Kreisgebiet. ,,Zuviel, als dass wir alle direkt erreichen können“, sagte Friederike Saueressig von der Verkehrswacht beim Ortstermin in Blomberg. An der Grundschule am Weinberg waren die freiwilligen der Wacht daher stellvertretend für alle lippischen Schulen im Einsatz. Die Erstklässler bekamen hier kleine Leuchtarmbänder für ihren Weg sowie ein kleines Heft, in dem ihnen Käptn Blaubär erklärt, wie sie sicher zur Schule kommen.
Der Schulweg: Eltern, die ihr Kind auf dem Rad begleiten, sollten immer vorneweg fahren und nicht hinter dem Kind“, sagt Gerhard Hanke, Trainer der Kreisverkehrswacht. Grundsätzlich könnten die Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind mit dem Rad fährt. Allerdings rät der Experte, dies sehr kritisch zu hinterfragen. „Kinder, die ohne Begleitung fahren, verhalten sich anders. In den Klassen wird das trainiert, und das sollte man abwarten.“ Der Bürgersteig: Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Bürgersteig fahren, bis zum 10. Lebensjahr ist es erlaubt. ,,Gibt es nur einen Seitenstreifen auf der Fahrbahn, würde ich es meinem Kind nicht erlauben, allein mit dem Rad zu fahren – das müssen die Eltern abwägen und bedenken, dass Kinder eben anders reagieren und vielleicht mal einen Schlenker einbauen“, sagt Hanke. Die Versicherung: Alle Kinder sind auf dem Weg zur Schule und zurück gesetzlich unfallversichert – egal, ob sie zu Fuß gehen, mit dem Rad fahren, im öffentlichen Bus unterwegs sind oder mit dem Auto gebracht werden. Bei Unfällen mit dem Schulbus haftet allerdings der private Busunternehmer. Die Ausnahme: Macht das Kind einen Umweg, weil es sich zum Beispiel mit einem Freund verabredet hat, um die Hausaufgaben zu machen, dann springt nicht die gesetzliche Unfallversicherung ein, sondern die Krankenkasse. Sie deckt nur die Behandlungskosten ab, die gesetzliche Unfallversicherung hingegen zahlt zum Beispiel bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente. Die Aufsichtspflicht: Während des Schulweges sind Eltern nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden. Wurde ein Kind einmal begleitet und auf die Gefahren aufmerksam gemacht, gilt die Aufsichtspflicht als erfüllt. Das ist vor allem dann wichtig, wenn ein Kind selbst einen Unfall verursacht. Ist es jünger ist als zehn Jahre, kann es nicht haftbar gemacht werden – vorausgesetzt, die Eltern sind ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen. Sind die Kinder älter als zehn Jahre, müssen die Eltern als gesetzliche Vertreter für die Schäden aufkommen. ,,Jede Familie braucht unbedingt eine private. Haftpflichtversicherung“, sagt Gerhard Hanke, Trainer der Kreisverkehrswacht. Im Unterricht Während des Unterrichts in der Schule greift der gesetzliche Unfallschutz. Verletzt sich ein Kind etwa während der Sportstunde, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten der Behandlung und für eventuelle Reha-Maßnahmen oder gar Rentenansprüche auf. Das gilt auch bei Klassenfahrten oder Wandertagen.