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Radwege müssen nicht genutzt werden

lnteniew: Udo Weher von der Verkehrswacht Lippe erläutert Augustdorfern neue gesetzliche Regelungen. Eltern können jetzt mit ihren Kindern auch auf dem Bürgersteig fahren.

Von Guntmar Wolff
Augustdorf. Wenn sich Autofahrer und Radfahrer auf der Straße begegnen, gibt es oft Meinungsverschiedenheiten. Udo Weber hält für die Kreis­verkehrswacht Lippe Vorträge zum Thema „Sicher mobil – auch mit dem Fahrrad.“ So auch im DRK-Zentrum Augustdorf, wo er den Teil­nehmern das richtige Verhal­ten von Fahrradfahrern im Straßenverkehr erläuterte. Im Anschluss an die
Veranstal­tung stellte sich der gelernte Maschinenbauingenieur den Fragen der LZ.
Wo dürfen oder müssen Rad­i ahrer fahren?
Udo Weber: Viele Ein­ bahnstraßen sind für den Rad­verkehr auch in Gegenverkehr freigegeben. Ein entsprechen­des Hinweisschild gibt hier Klärung. Auch müssen Rad­fahrer nicht zwingend einen Radweg benutzen, wenn die­ser in einer anderen Farbe als der Gehweg gepflastert oder mit einem aufgemalten Fahr­radsymbol markiert ist. An­ders sieht es bei einem gekenn­zeichneten Radweg mit einem blauen Schild aus. Hier muss die Radwegbenutzungspflicht eingehalten werden. Eine Mutter möchte mit ihrem Kind Rad fahren. Die Sieben­jährige fährt auf dem Gehweg, so, wie es für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr erlaubt ist. Darf die Mutter, die aufgrund eines fehlenden gesonderten Radweges auf der Fahrbahn fahren muss, trotzdem mit ih­rem Kind den Gehweg nutzen?
Weber: Selbstverständlich darf sie ihr Kind auf dem Geh­weg begleiten. Diese Regelung gilt seit Anfang dieses Jahres.
Dürfen Autos auf den Radfahr­streifen (Schutzstreifen) aus­weichen, dort halten oder par­ken?
Weber: Auf dem sogenann­ten Schutzstreifen, der mit ei­ner gestrichelten Linie ge­kennzeichnet ist, dürfen Autos an Engstellen ausweichen, wenn sie dabei keinen Rad­fahrer behindern. Halten ist dort bis zu drei Minuten er­laubt, das Parken nicht. Ein durchgängiges Benutzen ist je­doch nicht erlaubt. Anders sieht es bei dem Radfahrer­streifen aus, der nur den Rad­lern vorbehalten ist und durch eine dicke, durchgezogene Li­nie von der Fahrbahn abge­trennt ist. Autos dürfen diesen Radfahrerstreifen nicht be­nutzen.
Dürfen sich Radfahrer beim Linksabbiegen auf der Fahr­bahn weit im voraus links ein­ordnen? 
Weber: Beim direkten Linksabbiegen auf der Fahr­bahn dürfen Radfahrer den Radweg rechtzeitig vor der Kreuzung verlassen, um sich auf der Fahrbahn entspre­chend einzuordnen, auch wenn der Radweg benut­zungspflichtig ist. Ist für das Abbiegen eine Radverkehrs­führung vorhanden, können Radfahrer diese benutzen. An einer roten Ampel möchte der Radfahrer rechts überholen. Dort ist aber kein Platz. Darf er auch links an wartenden Autos vorbeifahren?
Weber: Bei Staus und War­teschlangen an roten Ampeln müssen sich Radfahrer nicht hinten anstellen. Sie dürfen mit reduzierter Geschwindigkeit und Vorsicht rechts an den Autos vorbeifahren.
Darf man als Radfahrer den Zebrastreifen nutzen oder muss ich absteigen?
Weber: Der Irrtum einiger Radfahrer, einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überqueren zu dürfen wie Fußgänger, kann zu brenzligen Situationen führen. Schiebt ein Radfahrer sein Rad, gilt er als Fußgänger und darf den Zebrastreifen mit allen Vorrechten nutzen.
Fehlt ein Radweg auf einer Sei­te, darf der auf der Gegenfahr­bahn genutzt werden?

Weber: Nein, die „Geisterfahrer“ gefährden andere Ver­kehrsteilnehmer und riskieren ein Bußgeld. Es gilt auch für Radfahrer das Rechts­fahrgebot, außer es ist explizit durch Schilder angeordnet, dass auch der Radweg auf der anderen Seite genutzt werden darf.
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Weber: Ja, das dürfen sie, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Ausnahme bildet die Fahrrad­straße, wo Radfahrer immer zu zweit nebeneinander fahren dürfen, wenn sie in einer Gruppe unterwegs sind. Au­tofahrer müssen in solchen Straßen dann hinter den Rad­fahrern bleiben, wenn zum Überholen nicht genügend Platz ist. Die Fragen stellte LZ-Mitarbeiter GuntmarWolff.

Udo Weber ist 70 Jahre alt und kommt aus Augustdorf. Der ehe­malige Soldat der Bun­deswehr ist auch ge­lernter Maschinenbau­ingenieur. Bei der Kreisverkehrswacht Lippe ist Weber in ver­schiedenen Program­men tätig. Sein Aktuel­les lautet: ,,Sicher mobil – auch mit dem Fahr­rad“. Mehr Informati­onen unter www.kreis­verkehrswacht-lippe.de im Internet. (gw)

 

Erklärt die Schilder: Verkehrswacht-Referent Udo Weber mit den Teilnehmern Lothar Brinkniann, Annemarie Heumann, Willi Heumann, Ma­rita Wiebusch und Horst Brinkmann (von links). FOTO: WOLFF