Radwege müssen nicht genutzt werden
lnteniew: Udo Weher von der Verkehrswacht Lippe erläutert Augustdorfern neue gesetzliche Regelungen. Eltern können jetzt mit ihren Kindern auch auf dem Bürgersteig fahren.
Von Guntmar Wolff
Augustdorf. Wenn sich Autofahrer und Radfahrer auf der Straße begegnen, gibt es oft Meinungsverschiedenheiten. Udo Weber hält für die Kreisverkehrswacht Lippe Vorträge zum Thema „Sicher mobil – auch mit dem Fahrrad.“ So auch im DRK-Zentrum Augustdorf, wo er den Teilnehmern das richtige Verhalten von Fahrradfahrern im Straßenverkehr erläuterte. Im Anschluss an die
Veranstaltung stellte sich der gelernte Maschinenbauingenieur den Fragen der LZ.
Wo dürfen oder müssen Radi ahrer fahren?
Udo Weber: Viele Ein bahnstraßen sind für den Radverkehr auch in Gegenverkehr freigegeben. Ein entsprechendes Hinweisschild gibt hier Klärung. Auch müssen Radfahrer nicht zwingend einen Radweg benutzen, wenn dieser in einer anderen Farbe als der Gehweg gepflastert oder mit einem aufgemalten Fahrradsymbol markiert ist. Anders sieht es bei einem gekennzeichneten Radweg mit einem blauen Schild aus. Hier muss die Radwegbenutzungspflicht eingehalten werden. Eine Mutter möchte mit ihrem Kind Rad fahren. Die Siebenjährige fährt auf dem Gehweg, so, wie es für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr erlaubt ist. Darf die Mutter, die aufgrund eines fehlenden gesonderten Radweges auf der Fahrbahn fahren muss, trotzdem mit ihrem Kind den Gehweg nutzen?
Weber: Selbstverständlich darf sie ihr Kind auf dem Gehweg begleiten. Diese Regelung gilt seit Anfang dieses Jahres.
Dürfen Autos auf den Radfahrstreifen (Schutzstreifen) ausweichen, dort halten oder parken?
Weber: Auf dem sogenannten Schutzstreifen, der mit einer gestrichelten Linie gekennzeichnet ist, dürfen Autos an Engstellen ausweichen, wenn sie dabei keinen Radfahrer behindern. Halten ist dort bis zu drei Minuten erlaubt, das Parken nicht. Ein durchgängiges Benutzen ist jedoch nicht erlaubt. Anders sieht es bei dem Radfahrerstreifen aus, der nur den Radlern vorbehalten ist und durch eine dicke, durchgezogene Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist. Autos dürfen diesen Radfahrerstreifen nicht benutzen.
Dürfen sich Radfahrer beim Linksabbiegen auf der Fahrbahn weit im voraus links einordnen?
Weber: Beim direkten Linksabbiegen auf der Fahrbahn dürfen Radfahrer den Radweg rechtzeitig vor der Kreuzung verlassen, um sich auf der Fahrbahn entsprechend einzuordnen, auch wenn der Radweg benutzungspflichtig ist. Ist für das Abbiegen eine Radverkehrsführung vorhanden, können Radfahrer diese benutzen. An einer roten Ampel möchte der Radfahrer rechts überholen. Dort ist aber kein Platz. Darf er auch links an wartenden Autos vorbeifahren?
Weber: Bei Staus und Warteschlangen an roten Ampeln müssen sich Radfahrer nicht hinten anstellen. Sie dürfen mit reduzierter Geschwindigkeit und Vorsicht rechts an den Autos vorbeifahren.
Darf man als Radfahrer den Zebrastreifen nutzen oder muss ich absteigen?
Weber: Der Irrtum einiger Radfahrer, einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überqueren zu dürfen wie Fußgänger, kann zu brenzligen Situationen führen. Schiebt ein Radfahrer sein Rad, gilt er als Fußgänger und darf den Zebrastreifen mit allen Vorrechten nutzen.
Fehlt ein Radweg auf einer Seite, darf der auf der Gegenfahrbahn genutzt werden?
Weber: Nein, die „Geisterfahrer“ gefährden andere Verkehrsteilnehmer und riskieren ein Bußgeld. Es gilt auch für Radfahrer das Rechtsfahrgebot, außer es ist explizit durch Schilder angeordnet, dass auch der Radweg auf der anderen Seite genutzt werden darf.
Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
Weber: Ja, das dürfen sie, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Ausnahme bildet die Fahrradstraße, wo Radfahrer immer zu zweit nebeneinander fahren dürfen, wenn sie in einer Gruppe unterwegs sind. Autofahrer müssen in solchen Straßen dann hinter den Radfahrern bleiben, wenn zum Überholen nicht genügend Platz ist. Die Fragen stellte LZ-Mitarbeiter GuntmarWolff.
Udo Weber ist 70 Jahre alt und kommt aus Augustdorf. Der ehemalige Soldat der Bundeswehr ist auch gelernter Maschinenbauingenieur. Bei der Kreisverkehrswacht Lippe ist Weber in verschiedenen Programmen tätig. Sein Aktuelles lautet: ,,Sicher mobil – auch mit dem Fahrrad“. Mehr Informationen unter www.kreisverkehrswacht-lippe.de im Internet. (gw)