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Haftungsbeschränkung

(Stand 01.03.2014)

Der Teilnehmer ist in Kenntnis dessen, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr statt findet. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm genutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit keine Haftungsbeschränkung vereinbart wird.

Die Teilnahme am Sicherheitstraining erfolgt auf eigene Gefahr – auch bei Fahrten mit dem Motorrad-Schräglagentrainer beim Motorrad-Sicherheitstraining. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe der Kursanmeldung damit einverstanden, und verzichtet darauf, für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, sowie deren Mitarbeitern geltend zu machen, soweit Ansprüche durch die Veranstalterhaftpflicht nicht gedeckt sind.

Der Teilnehmer verzichtet mit seiner Unterschrift auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, gegenüber der Kreisverkehrswacht Lippe e.V., sowie deren Beauftragten, ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern, den Veranstaltern, deren Beauftragten und Helfern, den Fahrern, Haltern und Fahrzeugeigentümern, die an der Veranstaltung teilnehmen, Behörden und irgendwelchen anderen Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen, was jedoch nur gilt, wenn der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Schäden durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind. Dem Trainer bzw. Co-Trainer sind Unfälle unverzüglich zu melden.

Der Teilnehmer ist in Kenntnis dessen, dass er irgendwie geartete Schadenersatzansprüche nicht geltend machen kann, wenn der Unfall auf nachweisbaren Verstoß gegen die Anordnungen der Trainer beruht etwa bezogen auf Einhaltung von Geschwindigkeiten. Der Teilnehmer ist ferner in Kenntnis dessen, dass eine Haftung der Kreisverkehrswacht Lippe eV als Veranstalter nur gegeben ist bei einem Unfall innerhalb des von Seiten der Kreisverkehrswacht Lippe eV kenntlich gemachten Terrains bezogen auf Durchführung des Sicherheitstrainings, aber eine Haftung nicht gegeben ist, wenn der Teilnehmer durch einen Fahrfehler außerhalb des insofern von Seiten der Kreisverkehrswacht Lippe eV kenntlich zu machenden Geländes einen Unfall erleidet. Der Teilnehmer ist ferner in Kenntnis dessen, dass er nur mit einem eigenen Fahrzeug am Fahrsicherheitstraining teilnehmen kann und dafür einzustehen hat, dass das in Rede stehende von ihm genutzte Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand ist, d.h. ist in Kenntnis dessen, dass, sollte ein Unfall innerhalb des Sicherheitstrainings-Geländes und erst Recht außerhalb des Sicherheitstrainingsgeländes entstehen bedingt durch technisch nicht einwandfreies Fahrzeug, eine Haftung ausgeschlossen ist.

Für Unfälle außerhalb des Trainingsgeländes sowie Unfälle von und zur Veranstaltung ist die Haftung generell ausgeschlossen.

Ferner versichert der Teilnehmer, dass er am Tag des Trainings im Besitz der für das Training entsprechenden Fahrerlaubnis ist. Stichprobenartige Kontrollen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Mit Rücksicht darauf, dass ich mein Fahrzeug dem oben genannten Teilnehmer am Sicherheitstraining zur Verfügung stelle, erkläre ich mich mit der Beteiligung des Fahrzeugs an dem Training einverstanden und verzichte auf Ansprüche für Schäden, die mir im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen gegenüber dem oben aufgeführten Personenkreis.

Ich erkläre ferner und ausdrücklich den Verzicht auf Schäden, die an meinem Fahrzeug entstehen, bedingt dadurch, dass sich der Fahrteilnehmer entgegen den Weisungen der Trainer verhält, einen Schaden verursacht außerhalb des gekennzeichneten Terrains auf dem Trainingsgelände und einen Unfall verursacht bedingt durch ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug innerhalb und außerhalb des Sicherheitstrainingsgeländes.

Haftungsbeschränkung zum Download als PDF