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Bezuschussung von Fahrsicherheitstrainings durch Berufsgenossenschaften

Viele Berufsgenossenschaften (BG) bezuschussen Fahrsicherheitstrainings, die nach den Richtlinien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) durchgeführt werden. Die Zuschüsse in Form von Gutscheinen oder durch Kostenübernahmeerklärungen müssen im Vorfeld des Trainings bei der BG beantragt werden. Aufbauende Trainings werden nicht bezuschusst.

Außer bei der BGW (Direktabrechnungsverfahren durch uns) müssen Zuschüsse vorab beantragt und bewilligt werden. Teilweise werden sogenannte Trainingscards oder Gutscheine ausgegeben (s.u.), mit denen wir dann mit der BG abrechnen können. Über die eventuelle Differenz erfolgt dann eine Rechnungslegung an den Betrieb.

Übersicht der Berufsgenossenschaften

Die Deutsche Verkehrswacht hat für Sie eine Übersicht erstellt. Dort können Sie nachschauen, welche Genossenschaft wie viel Zuschuss anbietet. Sie finden dort auch die passenden Kontaktdaten und weitere Informationen, um den Zuschuss zu Ihrem Fahrsicherheitstraining rechtzeitig beantragen zu können.