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Ohne Üben wird’s gefährlich

Pedelec-Fahrer sollten Unfallrisiken und Geschwindigkeit
nicht unterschätzen

Die meisten sprechen vom E-Bi­ke, obwohl sie das Pedelec mei­nen. Pedelecs verfügen über einen Akku sowie einen Elektromotor, der den Fahrer beim Tritt in die Pedale unterstützt – und zwar bis zu einer Ge­schwindigkeit von maximal 25 km/h. Jenseits dieses Tempos kann der Fah­rer weiter beschleunigen, aber nur aus eigener Kraft. Der Motor schaltet sich dann selbsttätig ab.
Im Jahr 2017 sind in Deutschland 720.000 Pedelecs verkauft worden – ein Plus von 19 Prozent. Damit ist der Fahrradbestand (inkl. Pedelecs) auf 73,5 Mio. Stück angewachsen, so die Einschätzung des Zweirad-Industrie-Verbands e.V (ZIV). Der darin enthaltene Anteil an Pedelecs wird auf rund 3,5 Mio. Fahrzeuge geschätzt. S-Pedelecs hatten einen Anteil von rund einem Prozent an allen verkauf­ten Elektrorädern. Doch mit den steigenden Verkaufs­zahlen nehmen leider auch die Unfälle zu. Insgesamt 5.114 verunglückte Fah­rer und Mitfahrer von Peledecs meldet das Statistische Bundesamt für Januar bis Dezember 2017. Ein Plus von 31,1 Prozent gemessen am Vorjahr 2016. Die Zahl der getöteten Pedelec-Fahrer erhöhte sich auf 68 Personen (+ 9,7 %) und die Zahl der Schwerverletzten um 26,3 Prozent (1.373 Personen). Laut Untersuchungen der Unfall­forschung der Versicherer (UDV) steigt der Anteil der Pedelec-Unfälle überproportional. Dies liege auch an dem hohen Anteil von Senioren auf diesen Rädern. Begründung der Un­fallforscher: Viele Ältere fahren mit­hilfe des Elektromotors schneller, als es ihren Fähigkeiten entspricht. Dabei verlieren sie leicht die Kontrolle über ihr Gefährt. Diese Gefahr könnte nach Ansicht der UDV verringert werden, wenn die Pedelecs in ihren Eigenschaf­ten dem Fahrrad stärker angeglichen würden: Demnach sollte jemand, der auf dem Fahrrad mit eigener Muskel­kraft kaum über Schrittgeschwindig­keit hinauskommt, mit dem Pedelec nicht die volle Tretunterstützung bis 25 km/h bekommen. Wer jedoch aus eigener Kraft schneller fahren kann, soll auch mehr elektrische Unterstüt­zung bekommen. Die Vorteile, längere Strecken ermüdungsarm bewältigen zu können und Anstiege leichter zu schaffen, blieben dabei in jedem Fall erhalten, meinen die Unfallforscher. Ungewohnt ist beim Umstieg auf ein Pedelec insbesondere die deut­lich stärkere Beschleunigung, etwa in Form des Extraschubs beim Tritt in die Pedale. Anfänger sollten mit niedrigen Unterstützungsstufen beginnen und dann erst allmählich steigern, um sich an das neue Fahrgefühl zu gewöhnen. Zudem ist es besonders wichtig wie eigentlich üblich im Verkehr, auch für andere mitzudenken. Geschwind und gefährlich Höhere Durchschnittsgeschwindig­keiten und das Mehrgewicht von Motor sowie Antrieb verlangen mehr Brems­kraft, um sicher zu verzögern. Darum sind oft leistungsfähige Bremsen ver­baut. Bei einer Vollbremsung können darum leicht die Räder blockieren. Optisch kaum zu unterscheiden, aber verkehrsrechtlich eine andere Ka­tegorie sind S-Pedelecs (auch schnelles Pedelec genannt), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet. Wäh­rend S-Pedelecs von außen noch sehr nach Fahrrad aussehen, sind sie jedoch verkehrsrechtlich als Kleinkrafträder eingestuft. Das unterscheidet sie deut­lich vom Fahrrad. S-Pedelec-Fahrer brauchen einen geeigneten Helm, ei­ne Fahrerlaubnis und ein Versiche­rungskennzeichen. Viele der mit dem Fahrrad üblichen Wege darf man mit dem schnellen S-Pedelec nicht benut­zen. Dazu zählen in Gegenrichtung freigegebene Einbahnstraßen und auch Feld- sowie Waldwege mit dem ,Durchfahrt verboten‘-Schild, dem roten Kreis auf weißem Grund. Selbst mit ausgeschaltetem Motor dürfen sie dort nicht gefahren werden. Grundsätzlich dürfen S-Pedelecs nicht auf dem Radweg fahren – sowohl innerorts als auch außerorts. Schilder mit dem Vermerk „E-Bikes frei“ oder ,,Mofas frei“ betreffen S-Pedelecs aus­drücklich nicht. Dies führt oftmals zu Irritationen anderer Verkehrsteilneh­mer, die S-Pedelecs für Fahrräder hal­ten und von der Straße hupen. Will ein Autofalirer ein S-Pedalec aus Gewohn­heit überholen, fährt er im Ort schnell mal 70 km/h. Für S-Pedelec-Fahrer wird plötzlich das Stichwort „ange­passte Geschwindigkeit“ viel wich­tiger als auf dem Fahrrad. Man fährt nicht mehr immer so schnell wie man gerade kann. In Kurven auftretende Kräfte oder Bremswege heißt es neu zu bewerten. Es ist also ratsam, nur als versierter Radfahrer auf das S-Pedelec zu steigen und/oder ein Fahrtechnik­seminar zu besuchen – und dann noch aufmerksamer unterwegs zu sein als mit dem Fahrrad. 

 

Weitere Tipps:

  1. Erst eingewöhnen: Zuerst gründlich die Betriebsanleitung studieren und danach alle Bedienelemente und die Displayanzeige ausprobieren.
  2. Vorsicht beim Beschleunigen mit Pedelecs: Pedelec-Anfänger sollten mit niedrigen Unterstützungsstufen beginnen und sich erst allmählich steigern.
  3. Richtig bremsen: Falsches oder feh­lendes Bremsverhalten führt häu­fig zu Unfällen (siehe auch Seite 30). Wegen der hohen Leistung die Bremse dosiert einsetzen, um ein Blockieren der Räder und damit seitliches Ausbrechen oder Stürze nach vorn zu vermeiden.
  4. Immer mit Helm fahren: Einen gu­ten Helm erkennen Sie am europäi­schen Prüfsiegel DIN EN 1078 (CE).
  5. Sehen und gesehen werden: Der Frontscheinwerfer und das Rück­licht müssen jederzeit funktionie­ren. Fahrer sollten stets gut sichtbar sein. Auffällige Kleidungsstücke wie reflektierende Warnwesten oder Accessoires tragen maßgeb­lich zur Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr bei.
  6. Im Fahrradsattel immer für andere mitdenken: Autofahrer verbinden Pedelec-Fahrer häufig nicht mit hohen Geschwindigkeiten und sind überrascht.
  7. Regeln einhalten und eindeutig fahren: Radfahrer sollten sich re­gelkonform, eindeutig und vor­ausschauend im Straßenverkehr bewegen. Dazu gehört, nicht plötz­lich stehen zu bleiben oder die Richtung zu wechseln.

Begriffsklärung und Abgrenzung:

Pedelecs bieten nur dann Motorunterstüt­zung, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Der Be­griff setzt sich zusammen aus Pedal Elctric Cycle. Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 km/h, sind Pedelecs den Fahrrädern verkehrsrecht­lich gleichgestellt und damit nicht zulassungs­pflichtig. Wie viel Unterstützung man beim Ra­deln zulässt, kann jeder selbst entscheiden. Wer ganz auf die Motorunterstützung verzichten möchte, kann sie ausschalten und herkömmlich Rad fahren. Viele Modelle bieten auf Knopfdruck eine Schiebehilfe in Schrittgeschwindigkeit. Es gibt keine Helmpflicht und keine Altersgrenze. Der Begriff Pedelec hat sich bisher nicht im All­tagsgebrauch durchgesetzt.
S-Pedelecs unterstützen bis maximal 45 km/h beim Treten. Man braucht in Deutsch­land einen geeigneten Helm, ein beleuchtetes Versicherungskennzeichen und eine Fahrer­laubnis. Auch eine Hupe und ein Seitenstän­der sind vorgeschrieben. Die Verwendung von Kinderanhänger ist nicht erlaubt und perma­nentes mit Licht fahren ist Pflicht. Es gilt ein Mindestalter von 16 Jahren, bedingt durch die Führerscheinpflicht (Klasse AM). Dieser ist im Autoführerschein (Fahrerlaubnisklasse B, vor­mals 3) enthalten. Beim S-Pedelec gilt wie bei Auto oder Motorrad die Grenze von 0,5 Promille.
Ein S-Pedelec darf man nicht baulich verän­dern. Die verwendeten Bauteile müssen immer der Betriebserlaubnis entsprechen.
Obacht beim Urlaub mit dem S-Pedelec! Auch innerhalb der EU gehen die geltenden Vorschrif­ten teils stark auseinander. Man darf zwar mit einem deutschen Versicherungskennzeichen im Ausland fahren, muss sich aber zwingend an die dort geltenden Bestimmungen halten, was etwa Wegenutzung und Helmpflicht betrifft. vorherige Recherche ist also unumgänglich!
E-Bikes zählen zu den Kleinkrafträdern und fahren ohne Tretunterstützung max. 25 km/h. Eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungs­kennzeichen sind erforderlich. Fahrer benöti­gen eine Prüfbescheinigung für Mofas. E-Bikes dürfen außerorts auf Radwegen fahren und innerorts auf Radwegen mit dem Zusatzschild „E-Bikes frei“. Es besteht eine Helmpflicht bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Foto: FLYER / Biktec AG

 

Anders als beim herkömmlichen Pedelec ist es verboten, mit dem S-Pedelec einen Kinderanhänger zu ziehen. Foto: FLYER / Biketec AG